• Das christliche Menschenbild ist die Grundlage des Gesamtkonzepts unserer Schule.
  • Jeder Mensch ist in seiner Persönlichkeit und Eigenart wertvoll.
  • So wie er ist, wird er angenommen und gefördert.
  • Die Stärkung der Persönlichkeit jedes Einzelnen ist uns wichtig.
  • Die familiäre Atmosphäre an unserer Schule ist der große Vorteil – jeder kennt jeden und kümmert sich um jeden.
  • In unserer Schule arbeiten Erwachsene, die Zeit für junge Menschen haben, ihnen zuhören und sie ernst nehmen.
  • Durch diesen persönlichen Bezug gelingt eine individuelle Förderung, insbesondere bei Lerndefiziten, z.B.: LRS- und Dyskalkulie.
  • Wir gestalten gemeinsam eine Schule, in der sich alle wohlfühlen.
  • Die modernen Medien werden hier bewusst eingesetzt.
  • Unser ganzes Tun und Streben trachten danach, Kindern die Freude am Lernen zu geben und zu erhalten.
  • Wir unterrichten nicht Fächer, sondern Kinder.
  • Eine gesunde Schule fördert ihre Schüler durch ein vielfältiges bewegungs- und ernährungsbewusstes Programm: „Klasse2000“, „Schulfrucht/Schulmilch“, „Gesund³“, Ernährungsführerschein etc.
  • Die Leseförderung ist uns ein besonderes Anliegen. Sie wird erreicht durch das Lesen von Ganzschriften, durch feste Lesezeiten, Schülerbücherei, Kooperation mit der Stadtbücherei Überlingen, Lesewettbewerbe usw.
  • Wir sind eine zuverlässige Grundschule mit einem offenen Ganztagesangebot.
  • Unsere Schule gelingt, wenn im gemeinsamen Handeln der gegenseitige Respekt, die Fürsorge und die Konsequenz im Gleichgewicht sind.

unser Schul- und Hausordnung

Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft von Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen und dem Schulpersonal. Wir legen großen Wert auf Hilfsbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit und Toleranz.

Damit sich alle am Schulleben Beteiligten hier wohl fühlen können und die Schule ihrer Aufgabe gerecht werden kann, ist es wichtig, dass sich alle an Regeln und Umgangsformen halten.

  • Wir sind freundlich zueinander und grüßen uns
  • Wir lachen andere nicht aus
  • Wir helfen uns gegenseitig
  • Wir hören einander zu
  • Wir achten aufeinander und verhalten uns rücksichtsvoll
  • Wir schlagen uns nicht
  • Wir drohen uns nicht
  • Wir sagen zu anderen Kindern keine Schimpfworte
  • Wir fassen niemanden an, der das nicht möchte
  • Wir gehen sorgsam mit den Sachen (auch von anderen) um
  • Bei STOPP ist Schluss

Schulwege

Wir empfehlen, dass die Kinder nicht mit dem Roller oder dem Fahrrad in die Schule kommen.

Verhalten in den Pausen

  • Mit Beginn der Pause gehen die Kinder zügig auf den Schulhof.
  • Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht verlassen werden.
  • Das Werfen von Schneebällen, Steinen oder anderen Gegenständen ist wegen großer Unfallgefahr verboten.
  • Mit fremdem Eigentum geht man sorgfältig um. Wird etwas zerstört, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen.
  • Verstoße gegen die Pausenordnung werden mit einem Spielverbot für die nächste Pause geahndet.

Verhalten im Schulhaus und im Klassenzimmer

  • Wir verhalten uns so, dass niemand zu Schaden kommt.
  • Zur Vermeidung von Unfällen darf im Schulhaus nicht gerannt oder getobt werden.
  • Auf Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus und auf dem Schulgelände wird geachtet.
  • Zur Höflichkeit und Sauberkeit gehört es, dass in der Schule kein Kaugummi gekaut wird.
  • Die Toiletten werden sauber hinterlassen.
  • Wer Geld oder Wertgegenstände mitbringt ist dafür selbst verantwortlich.
  • Mobiltelefone und andere elektronischen Geräte sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei Verstoß werden die Geräte einbehalten, bis die Eltern sie abholen.
  • Fundsachen werden in der Fundkiste vor dem Verwaltungstrakt gesammelt. Die Kiste wird in den Sommerferien ausgeräumt und die Sachen gespendet. Bitte schauen Sie vorher noch einmal nach.
  • In der Turnhalle dürfen Geräte nur unter Aufsicht der Lehrerin benutzt werden.

Verfahren bei Verstößen gegen die Schulordnung

Wer sich an die Schul- und Hausordnung oder an die Klassenregeln nicht hält, wird in einem Gespräch auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Das Gespräch findet mit der Lehrkraft statt, die den Verstoß feststellt. Zum Gespräch können hinzugezogen werden: Klassenlehrerin, Schulleitung und Eltern.

Mögliche Erziehungsmaßnahmen (vgl. §23 SchG)

  • Eintragung des Fehlverhaltens im Klassenbuch
  • Zeitweise Unterbringung in einer anderen Klasse
  • Anfertigung von Sonderarbeiten
  • Übernahme von Aufgaben für die Schulgemeinschaft (z.B. Reinigen von Klassenräumen oder Schulhof)
  • Ausschluss von besonderen schulischen Veranstaltungen (Klassenfahrt, Theaterfahrt, Wandertag…)
  • Vorzeitiges Abholen des Kindes aus dem Unterricht durch die Sorgeberechtigten

Im Übrigen gilt §90 des Schulgesetzes (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen)

Wichtige Zeiten

Das Schulhaus wird für die Kinder um 7.45Uhr geöffnet. Es befindet sich eine Lehrperson im Schulhaus.

Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Klassenzimmer ordentlich und sauber. Die Stühle werden hochgestellt.

Die Unterrichtszeiten sind:

  1. Stunde: 8.00 – 8.45 Uhr
  2. Stunde: 8.45 – 9.30 Uhr

Pause   9.30 9.45 Uhr

  • Stunde: 9.45 – 10.30 Uhr
  • Stunde: 10.30 – 11.15 Uhr

Pause   11.15 11.30 Uhr

  • Stunde: 11.30 – 12.15 Uhr
  • Stunde: 12.15 – 13.00 Uhr

Ein feines Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung werden kostenpflichtig von der Gemeinde angeboten. Das Mittagessen findet Montag bis Donnerstag um 13:00Uhr in der Schulküche statt. Eine Lernzeit und vielfältige AGs ergänzen unser Betreuungsangebot bis 15.30 Uhr.

Fernbleiben vom Unterricht

  • Kann ein Schüler / eine Schülerin den Unterricht nicht besuchen, muss am Fehltag bis spätestens 7.55 Uhr Bescheid gegeben werden. Dies können Sie telefonisch, am besten jedoch über unsere Sdui App vornehmen.
  • Bitte geben Sie eine schriftliche Entschuldigung und ggf. ein ärztliches Attest spätestens am 3. Fehltag bei der Klassenlehrerin ab. Sie können dafür die Vordrucke im Schulplaner nutzen.
  • Zuständig für notwendige Beurlaubungen:

Für eine Stunde:             die Fachlehrerin

Für bis zu zwei Tagen:  die Klassenlehrerin

Für mehrere Tage:         die Schulleitung

  • Beurlaubungen sind auf das notwendige Maß zu reduzieren.
  • Direkt vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung nicht zulässig.
  • Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg.